Astrids Pflegeteam heißt Sie willkommen!


Als erfahrener und zuverlässiger Pflegedienst gehen wir auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Menschen individuell ein. Überzeugen Sie sich einfach selbst: schauen Sie sich auf unserer Website um, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lernen Sie uns kennen.

Über uns


Seit 2006 sind wir unter der Leitung von Chefin Astrid Fehse im Raum Aldenhoven für unsere Patienten unterwegs. Dabei legen wir großen Wert auf eine individuelle Behandlung jedes Menschen und auf gut aus- und fortgebildete und persönlich qualifizierte Mitarbeiter/innen. Besonders wichtig sind uns unter anderem folgende Bereiche:

Ein hohe Fachkraftquote

(mindestens 80%)
3 jährig examinierte Pflegefachkräfte

Durchgehend sehr gute Bewertung durch den MDK

(Note: 1,0)

Interne Fortbildungen

Alle Mitarbeiter/innen nehmen regelmäßig an internen Fortbildungen teil. Die Themen umfassen pflegefachliche, medizinische, organisatorische, betriebswirtschaftliche und ethische Belange.

Qualitätsmanagement

Darüber hinaus wird Qualitätsmanagement als lebendiger Prozess verstanden, denn wir wollen stetig unsere Qualität ausbauen und verbessern.

Grundpflege

Dazu zählt die allgemeine Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung.
Alle Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung sind möglich.

Körperpflege

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • u.v.m.

Mobilität

  • Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Gehen
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Ernährung

  • Mundgerechte Zubereitung und/oder Aufnahme der Nahrung

Behandlungspflege

Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung und zur Vermeidung und/oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten übernehmen wir:

Medikamentenabgabe

Injektionen

Blutdruckkontrollen

Portversorgung

Tracheostoma-Versorgung

An- und Ausziehen

von Kompressionsstrümpfen

Wundversorgung (Verbände)

u.v.m.


Hausw. Versorgung

Einkaufen

Reinigen der Wohnung

Spülen

Wechseln und waschen der Wäsche und Kleidung

Beheizen der Wohnung

u.v.m.


Fachberatung

Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Pflegequalität sichern

Pflege, die durch Angehörige und/ oder Freunde durchgeführt wird, bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung. Oftmals scheinen die Grenzen der Belastbarkeit erreicht. Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 wird von den Pflegekassen vorgeschrieben und gezahlt.

Unsere Pflegefachkraft kann Ihnen helfen:

Kontrolle der vorhandenen Pflegehilfsmittel

ggf. notwendige Hilfsmittel vorschlagen

Information über zusätzliche Betreuungs­möglichkeiten

Überprüfung der Pflegesituation, ggf. hilfreiche Tipps weitergeben

Bei Veränderung des Pflegezustandes, Antrag auf Verschlimmerung bei der Pflegekasse stellen

Information über Pflegekurse für Angehörige

Informationsweitergabe zur Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

Informationen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Beratungen bei prophylaktischen Maßnahmen

u.v.m.

Unsere Pflegefachkraft stellt eine Bescheinigung über den Pflegeeinsatz aus und schickt diese direkt zur zuständigen Pflegekasse. Die Beratungskosten werden sofort mit der Pflegekasse abgerechnet. Wenn Sie mit unserer Beratung zufrieden sind und die weiteren Beratungen von unserem Pflegedienst in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Pflegefachkraft. Diese wird Sie dann regelmäßig über den fälligen Pflegeberatungstermin informieren und nach Absprache zu Ihnen kommen.


Vermittlung

Um eine Ganzheitliche Versorgung unserer Patienten zu gewährleisten, können wir Ihnen folgende Dienste vermitteln:

Essen auf Rädern

Friseur

Hausnotruf

Krankentransporte

Kosmetik

Krankengymnastik

Pflegehilfsmittel

med. Fußpflege


Betreuungsangebote

Betreuung nach § 45 SGB XI:

Wenn Pflegebedürftige mit dem Alltag nicht mehr zurechtkommen und ständig beaufsichtigt werden müssen, brauchen sie eine Betreuung, die über die eigentliche Pflege hinausgeht. Für die Finanzierung dieser Betreuungsleistungen wird bei anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz durch die jeweilige Pflegekasse ein Grundbetrag von 125 € monatlich zur Verfügung gestellt. Dieser spezielle Betreuungsbetrag ist unabhängig von einem Pflegegrad. Vorraussetzung: Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse und Bewilligung dieser Leistungen. Patienten mit bestehendem Pflegegrad stehen diese Leistungen ohne extra Antragstellung zur Verfügung. Mit einer jederzeit widerrufbaren Abtretungserklärung durch den Patienten / seinen gesetzlichen Vertreter können wir dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wir bieten stundenweise individuelle Betreuung in der gewohnten Umgebung an und dürfen diese Leistungen laut Pflegekassen erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass wir die Kapazitäten zur optimalen Versorgung frei haben.


Häusliche Pflege

Allgemeines:

Die häusliche Pflege hat Vorrang vor einer stationären Unterbringung. Häusliche Pflege kann sowohl in eigenen als auch in einem Haushalt erbracht werden, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde; z.B. bei der Tochter; usw.

Wenn Sie pflegebedürftig sind und Unterstützung/ Beratung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben und nicht wissen wie Sie vorgehen sollen beraten wir Sie ebenfalls gerne.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Geldleistungen (Pflegegeld)
Wird die Pflege ausschließlich durch eine private Pflegeperson Ihrer Wahl sichergestellt, kann Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld wird nach Pflegegrad ausgezahlt. Der zuständige Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst festgelegt.
Sachleistungen (Pflegesachleistungen)
Bei Pflegesachleistungen haben Sie sich für die pflegerische Hilfe eines/ unseres Pflegedienstes entschieden. Der Pflegedienst rechnet sofort mit der zuständigen Pflegekasse in Höhe der vereinbarten Leistungen ab. Sollte das Budget der Pflegesachleistungen nicht ausreichen, wird Ihnen eine Privatrechnung der verbleibenden kosten gestellt.
Kombinationsleistungen
Nehmen Sie die Ihnen zustehenden Sachleistungen nur teilweise in Anspruch, erhalten Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird dann vermindert, um den von Ihnen in Anspruch genommene Sachleistungen. Den Restgeldanspruch kann Ihnen Ihr Pflegedienst ausrechnen.

Pflegeleitbild


Unser Pflegeleitbild: Der Mensch im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns.

Im Logo von „Astrids Pflegeteam“ wird deutlich, dass der Mensch im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns steht. Wir behandeln jeden Menschen ungeachtet seines Alters, seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, seines Glaubens und seiner Sexualität mit Würde und Respekt.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, den Menschen, die durch unseren Pflegedienst betreut werden, das größtmögliche Wohlbefinden zu verschaffen und ihnen die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte soll der Mensch seinen Bedürfnissen entsprechend optimal versorgt werden.

Wir legen Wert auf eine aktivierende, den Menschen einbeziehende Pflege. Um eine ganzheitliche Betreuung nach den Bedürfnissen des Patienten zu sichern, arbeiten wir eng mit Angehörigen, Ärzten, Therapeuten und anderen Bezugspersonen zusammen und sorgen so für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Pflegedienst, anderen Berufszweigen und Institutionen des öffentlichen Lebens.

Alle Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und weitere Bezugspersonen werden in die Pflege mit einbezogen um größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen. Soweit es uns möglich ist, berücksichtigen wir religiöse, kulturelle oder psychologische Bedürfnisse und setzen uns auch Dritten gegenüber dafür ein.

Bei der Begleitung sterbender Menschen sorgen wir für ständige Betreuung durch eine Vertrauensperson.

Stellenangebote


Wir suchen

eine freundliche und motivierte Pflegefachkraft oder eine Hilfskraft mit Anerkennung der Leistungsgruppe 1 und 2 zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Wir bieten

Wir bieten ein harmonisches Betriebsklima mit netten KollegInnen

Kontakt


Astrid Fehse
Astrids Pflegeteam


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Astrid Fehse
Ambulanter Pflegedienst